Dienstag, 22. Januar 2013

Berührungsängste bei der Steuererklärung - selber machen kostet nichts..

Obwohl die meisten Steuerverwaltungen (ESTV) heute sehr gute und bedienerfreundliche Software online zur Verfügung stellen, fragen uns jährlich immer mehr Kunden an, sich ihrer Steuererklärung anzunehmen. Wir sind immer wieder erstaunt warum das wohl so ist. Für die meisten Bürger stellt das Ausfüllen etwas Unangenehmes dar - ok dies können wir noch verstehen, dass man zusätzlich für das Ausfüllen aber noch Geld ausgibt finden wir echt erstaunlich - vor allem bei Personen mit kleinen Einkommen. Die Steuerklärung wird im Kt. Bern um Ende Januar zugestellt. Unter http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/taxme/taxme_online.html.html startet man das Steuererklärungsprogramm mit einem Klick, trägt man die auf der Steuererklärung aufgedruckten Daten ein und los gehts. Mann kann nichts falsch machen - absolut unmöglich!!! Das Programm begleitet einem bis zum Schluss. Es liefert leicht verständlich zu allen möglichen und unmöglichen Fragen eine Antwort. Auch wenn etwas untergegangen ist oder eine Zahl am falschen Ort eingetragen wurde - macht man sich nicht strafbar! Solche Lügenmärchen stammen meist von Personen die es selbst noch nie ausprobiert haben oder vielmehr einfach zu faul waren. Die Steuerverwaltung  kontrolliert nach Übermittlung der Steuererklärungen die eingetragenen Daten und korrigiert diese im Falle eines Fehlers. Im letzten Drittel des Jahres verschickt die ESTV dann die definitiven Veranlagungen. Dann hat man nochmals einen Monat Zeit Einspruch zu erheben, sollte sich die Veranlagung von Ihrer Steuerberechnung unterscheiden. Die ESTV steht ihnen auch telefonisch beratend zur Seite und dies völlig kostenlos. Versuchen sie es doch dieses Jahr einmal - sie werden sehen das es keine Hexerei ist und erst noch gratis. Für Personen mit Schulden hat es zudem noch einen therapeutischen Nutzen - in diesem Falle ist die Steuererklärung auch eine kleine Kontrolle wie sich Ihr Vermögen jährlich verändert und aufzeigt ob ihre Schulden ab-od. zugenommen haben! Schieben sie diese Arbeit nicht auf die lange Bank in vielen Fällen - vor allem bei Personen und Familien mit kleinem Einkommen - haben sie die Möglichkeit in den Genuss von Unterstützungsbeiträgen zu kommen! (Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse, Ausbildungsbeiträge etc.) Sollten sie wirklich Bedenken haben, dass sie dieser Aufgabe z.B wegen sprachlichen etc. Schwierigkeiten nicht gewachsen sind, bieten wir ihnen Hand und machen die Steuererklärung mit Ihnen zusammen am Computer. Dann haben sie auch gleich eine Vorlage für das darauffolgende Jahr und müssen nie wieder Geld für das Ausfüllen der Steuererklärung ausgeben!! Wer die Steuererklärung nicht einreicht, wird es auch nie schaffen seinen Schuldenberg abzutragen. Wer Verantwortung für sich und seine Angehörigen übernimmt kann an seiner Situation auch etwas ändern. Dazu gehört auch die Selbstkontrolle - wer sich selbst nicht kontrolliert kann auch nicht wissen wo er steht - andere Menschen lenken seine Zukunft - nicht wirklich ideal - nicht wahr?
Welche Unterlagen sie zum Ausfüllen benötigen finden sie auf unserer Seite. Wir empfehlen zudem den Besuch der kant.Internetsteuerseiten - sie werden überrascht sein - versprochen. (z.B auf Google eingeben: Steuern Kanton Bern - http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html)
Betagte, Kranke und andere hilfsbedürftige Personen können sich bei Ihrer Einwohnergemeinde melden - dort wird ihnen professionell und in den allermeisten Fällen kostenlos geholfen.

Sonntag, 20. Januar 2013

Der Staat als Verursacher von immer mehr Schuldnern

Zugegeben der Titel ist provokativ - doch ohne Provokation keine Reaktion! Beim vorherigen Beitrag habe ich ein wenig den Ist-Zustand beschrieben. Manch einer fragt sich warum er bei zu geringem Einkommen, Anspruch  auf Prämienverbilligung der obl. Krankenkasse hat und nicht einen Rabatt auf seine Steuerrechnung erhält - diese Frage wird mir oft gestellt und ehrlich gesagt kann man darüber schon sinnieren.... Lassen wir einmal unseren Gedanken freien Lauf. Die obligatorische Krankenkasse muss durch den Staat sichergestellt werden. Wenn Hr. Schweizer seine Prämie nicht mehr bezahlt, wird er betrieben, können die Ausstände auch durch eine Lohnpfändung nicht eingebracht werden, erhält der Versicherer einen Verlustschein. Diesen Verlustschein kann er dann ähnlich wie ein Coupon bei der zuständigen Steuerbehörde wieder einlösen - Fazit: der Versicherer hat zu keiner Zeit ein Risiko einer bezahlt immer. Dies ist auch gerecht, da der Versicherer ja auch gezwungen wird jeden Bürger in die obl. Grundversicherung aufzunehmen. Die unbezahlten Leistungen der Zusatzversicherungen verliert der Versicherer. Jedes Jahr steigen die Krankenkassenprämien, weil sich die Gesundheitskosten stetig erhöhen - dies ist leider nur die halbe Wahrheit, denn in diesen sog. Gesundheitskosten werden auch die Zahlungsausfälle mitkalkuliert, welche ich vorhin beschrieben habe. Das Dilemma des Souveräns besteht darin, dass er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss. In der Buchhaltung des Staates entstehen damit aber Überbewertungen der Guthaben. Diese Überbewertungen müssen in ihrem Wert aber irgendwann einmal berichtigt werden! Welchen Schluss muss folglich daraus ziehen? Ganz einfach - die Geschenke der Prämienverbilligungen werden von den Nutzniessern nicht so verwendet wie sie es sollten..... d.h nur in den wenigsten Fällen werden mit diesen Geldern z.B Schulden zurückbezahlt od. dringend notwendige Anschaffungen getätigt, nein es werden vielmehr Dinge erworben, die in keinem notwendigen Zusammenhang zu den existenziellen Erfordernissen stehen. Dieser Fakt sollte vielleicht zum Anlass genommen werden, um einzelne Gesetze neu zu überdenken.

Donnerstag, 17. Januar 2013

sterben und Steuern zahlen.....

Nun, das Zitat von Benjamin Franklin (engl. Wortlaut: "in this world nothing is certain but death and taxes") mag ein wenig hämisch klingen, doch trifft es die Realität bei vielen Bürgern sehr genau. (wenigstens im übertragenen Sinne....)

Leider stellen wi fest, dass viele während Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben haben. Der Ablauf ist bekannt - wenn man die Steuererklärung nicht innert der gesetzten Frist einsendet, erhält man bald darauf den ersten Brief von der kantonalen Steuerverwaltung. In diesem Schreiben wird man auf die Möglichkeit der Fristverlängerung hingewiesen ( Gebühr Kt. Bern, CHF 60.---) oder darauf aufmerksam gemacht, dass innert einer weiteren Nachfrist die Steuererklärung eingereicht werden muss.

Wird dann weder Fristerstreckungs-Gesuch noch die Steuererklärung eingesendet kommt im Anschluss der eingeschriebene Brief, dass man innert einigen Tagen nun die Erklärung einreich muss - mit einer Reihe von Massnahmen-Androhungen im Falle einer erneuten Nichtbefolgung. 

Erhält der Kanton auch nach div. Bemühungen keine Steuererklärung, wird der Delinquent eingeschätzt. Diese Schatzungen basieren zum Einen auf den Vorjahren, sollte dies nicht möglich sein, setzt die Steuerverwaltung einen Betrag nach Ermessen ein. Diese Schatzungen sind in der Regel höher als die effektive Steuerrechnung. Mit dieser Taktik versucht der Kanton die säumigen Bürger davon zu überzeugen, dass sie billiger davonkommen wenn sie die Steuererklärung einreichen. 

In der Tat könnten viele Menschen mit tiefen Einkommen und grossen Schulden von der Steuererklärung profitieren. (Prämienverbilligung der Grundversicherung, Ergänzungsleistungen, Bildungsbeiträge etc.) 

Wir empfehlen Ihnen diese unangenehme Pendenz so schnell als möglich zu erledigen. (Motto: wer die Steuererklärung schnell einsendet, profitiert auch von möglichen Unterstützungs Beiträgen viel schneller)

Also - schieben Sie die Steuerklärung nicht auf die lange Bank und packen das Problem an. Sollten sie Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Dienstag, 15. Januar 2013

"Nicht Zahlungsfähig" - Konkursverfahren in Zahlen

"Nicht Zahlungsfähig"
www.sonntagsblick.ch Artikel vom Sonntag, 22. Juli 2012 unter der Rubrik - Die Woche / unsere Schweiz

Der Artikel stach mir sofort in die Augen. Mein Blick traf zuerst auf die Kantone und Ihre Konkurse, danach schweifte er auf die darunter stehenden Tabellen. Genau wie auf dem Foto abgebildet, stand nichts weiter dazu - keine Aussage, keine Interpretation, keine Expertenaussage - einfach nichts.... Ich finde das genial - Der Leser respektive der Betrachter kann damit anfangen was er will. Noch eine  ganze Weile verblieb ich bei dieser graphischen Darstellung und fragte mich; was nimmst Du von dieser Graphik mit, wenn Du das Magazin wieder zuschlägst - was bleibt in meinem Kopf bis morgen früh? Wir rekapitulieren: 11073 Konkurseröffnungen in einem Jahr, das hört sich nach viel an, doch dieser Zahl gegenüber stehen in demselben Zeitraum rund 39665 neu gegründete Firmen www.restcon.ch