Donnerstag, 14. März 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs - Vorsicht geboten

Diese Woche wäre ich beinahe selbst ein Opfer von sog. AGBs geworden - dies der Auslöser für diesen Beitrag. (Später mehr dazu) Keiner mag sie lesen - selbst wenn man sie liest, sind viele Inhalte doch unverständlich - mit einem Klick hat man sich mit ihnen als einverstanden erklärt. Gerade weil sie so lästig sind, werden in diesen Geschäftsbedingungen oft viele sehr problematische "Hunde" begraben. Der Vertragsgeber kann sich sicher sein, dass seine Bedingungen nur in den seltensten Fällen hinterfragt werden. Wenn man sich wahllos ein paar AGBs auf dem Netz anschaut, fällt auf, dass fast in jedem Fall der Vertragsnehmer sich damit einverstanden erklären muss, dass seine Benutzerdaten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Unsere Gewohnheiten werden von Fremden jeden Tag aufgezeichnet, ausgewertet und wieder an andere Dritte weitergegeben. Die unbewusste Einverständnisgabe von Datenweitergabe ist aber nur die Spitze des Eisberges. Mit besonderer Vorsicht zu geniessen, sind vor allem die Geschäftsbedingungen von Versicherungen. Gemäss Police hat man den Eindruck rundum gut versichert zu sein, doch im Schadenfall musste wahrscheinlich schon jeder von uns die Erfahrung machen, dass Schäden entweder gar nicht oder wenn, nur teilweise vergütet wurden. Schuld dafür sind in den meisten Fällen die AGBs. Sie beinhalten oft zusätzliche Gründe, weshalb ein Schaden nicht vollumfänglich bezahlt werden muss. Damit heute ein Schaden anstandslos und vollständig beglichen wird, muss schon fast ein Wunder geschen - oder anders gefragt; wie gross ist die Eventualität, dass Sie eine Police unterschreiben würden, wenn Sie im Vorfeld schon alle Geschäftsbedingungen kennen? Kennen Sie die Kündigungsfrist Ihrer Versicherungen? Haben Sie die AGBs ihrer Policen schon einmal richtig gelesen? Sollte Ihnen die Zeit oder die Lust fehlen diese AGBs vor der Unterschrift zu lesen, dann achten Sie bitte darauf, dass die Kündigungsfrist auf max. einem Jahr befristet ist. Sind Fristen von einem Jahr nicht möglich, sind Sie wohl oder übel dazu verdonnert die AGBs zu lesen. Sind Sie sich bei einem od. mehreren Punkten nicht sicher, helfen wir ihnen gerne weiter. Inkassofirmen und Kreditinstitute haben zurecht den schlechtesten Ruf betreffend ihren Geschäftsbedingungen - also immer lesen. Nun zu meinem eingangs erwähnten, persönlichen Erlebnis. Wie jedes Jahr erhalte ich die jährliche Rechnung vom TCS ETI-Schutzbrief. Heute wollte ich die Rechung auf der Post bezahlen, musste aber ein paar Minuten anstehen. Während dieser Zeit habe ich aus Langeweile die Rechnung nochmals genauer angeschaut und dabei folgenden Satz auf der Rechnung gefunden: " Mit dem Bezahlen dieser Rechnung erkläre ich mich als einverstanden, dass im Schadenfall meine medizinischen Daten an die Sanitas Versicherung weitergegeben werden". Hallo - wie bitte??? Wie bitte wird dann ein Schadenfall definiert? Wenn ich jetzt im Ausland eine Fahrzeugpanne habe - werden bei einem solchen Schadenereignis dann auch meine medizinischen Daten weitergegeben? Warum gehen in einem solchen Fall meine medizinischen Daten an die Sanitas Versicherung? Ich habe doch einen Vertrag mit dem TCS und nicht mit der Sanitasversicherung. Wir reden ja nicht von irgendwelchen Daten, sonder von so ziehmlich den intimsten, welche wir haben. Was geschieht danach mit meinen medizinischen Daten - wieviele Male werden diese noch weitergegeben? Besonders negativ bei der ganzen Geschichte ist aber, dass ich dafür weder etwas anklicken noch unterschreiben muss - nein, alleiene mit dem Bezahlen der Rechnung habe ich bereits für mindestens ein Jahr diesen AGBs zugestimmt! Die Auswüchse bei den Geschäftsbeingungen werden immer problematischer - seien Sie stets aufmerksam und Fragen Sie auchh Freunde und Bekannte. Ich für meinen Teil habe die Rechnung nicht bezahlt - bin nach Hause gegangen und habe dem TCS per Einschreiben die Kündigung zugeschickt und meine Enttäuschung zum  Ausdruck gebracht. Eine Kopie von meinem Schreiben habe ich zudem noch dem Bundesamt für Datenschutzzukommenlassen. 

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