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Wer bezahlt die Schuld? |
Fall zwei: Hans Muster kann die Krankenkassenprämien nicht nicht bezahlen und die Krankenkasse betreibt ihn. Aufgrund seines Existenzminimums kann Hans Muster nicht gepfändet werden. Da die Krankenkasse, zumindest die obligatorische Grundversicherung) beim Staat rückversichert ist, kann der Verlustschein vollständig eingelöst werden. Wiederum bezahlt der Steuerzahler am Schluss die Rechnung.
Drittes Beispiel: Hans Muster kann die Rechnung des Schreiners nicht bezahlen. Der Schreiner betreibt ihn und auch er erhält einen Verlustschein. Den Verlustschein kann er als sogenanntes Delkredere in seiner Buchhaltung als Aufwand (respektive als Ertragsminderung) buchen. Daraus resultiert ein geringerer Gewinn und damit eine kleinere Gewinnsteuer. Wer kommt indirekt für den Steuerausfall aus? Selbstverständlich wieder der Steuerzahler.
Ziehen wir den Kreis etwas weiter: Griechenland soll bekanntlich unter anderem dank eines Schuldenschnitts vor der Staatspleite gerettet werden, bei dem viele Gläubiger auf bedeutende Teile ihrer Forderungen verzichten müssen. Keine Frage, dass die Steuerzahler verschiedenster Länder davon betroffen sind.
Langer Rede kurzer Sinn: Am Schluss bezahlt immer der Steuerzahler die Pleiten. Dies ärgert, wenn sie es denn wahrhaben wollen, viele Steuerzahler ungemein. Doch eigentlich sind sie selber schuld. Warum? Weil der Steuerzahler entsprechende Gesetze zulässt. Eigentlich sollte Artikel 22 des KKGs die Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditbewerbers sicherstellen, respektive dessen Überschuldung verhindern. Besagter Artikel lässt aber viel zu viel Schlupflöcher zu und dessen Missachtung wird nur in den allerwenigsten Fällen geahndet.
Der Steuerzahler übernimmt am Schluss die Pleiten, weil er am Anfang nicht auf wasserdichte Gesetze pocht.
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