Montag, 14. Mai 2012

Ist ein Privatkonkurs sinnvoll?

Privatkonkurs
Bei vielen Schuldnern gilt der Privatkonkurs als eine Art Notbremse. Bei den Erstgesprächen tauchen Fragen zu diesem Thema immer wieder auf. In den allermeisten Fällen ist diese Art von Sanierung allerdings kontraproduktiv und steht im keinem Verhältnis zum erforderlichen Kostenvorschuss (durchschnittlich CHF 5'000). 


Nehmen wir unseren Hans Muster als Beispiel: Hans Muster ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine Schulden belaufen sich auf rund CHF 100'000. Dem Betreibungsauszug entnehmen wir, dass die Schuldnergruppen gemischt sind: Steuern, Krankenkasse, Privatkredit, Kreditkarten etc. Herr Muster will nun ein Konkursgesuch beim zuständigen Konkursrichter einreichen. Dass der Richter ein solches bewilligen kann, muss die Aussichtslosigkeit zum Einen und die Aussicht auf Erfolg der Familiensanierung zum Anderen gegeben sein. Dies zu beweisen ist nicht einfach und entsprechend viele Gesuche werden abgelehnt. 


Wir gehen davon aus, dass bei Hans Muster das Gesuch bewilligt wurde. In diesem Falle macht ihn der Richter darauf aufmerksam, dass ein Kostenvorschuss geleistet werden muss, damit dem Staat keine Kosten entstehen. Da der Kostenvorschuss nicht von Freunden oder Verwandten zur Verfügung gestellt wird, hat Hans Muster ein Problem. Würde er ihn selbst leisten, käme unweigerlich die Frage des Richters, warum er mit diesem Geld nicht Schulden zahle. 


Gehen wir nun davon aus, dass er seine Vorschusskosten von einer Stiftung bekommt. Der Richter wird nach Erhalt des Vorschusses das Verfahren durchführen und die Publizierung im Amtsblatt initiieren. Alle Gläubiger erhalten einen Konkursverlustschein (SchKG Art. 149a). Das Verfahren ist damit beendet und eine kurze Ruhepause stellt sich ein. Alle betroffenen Gläubiger können aber jederzeit ihre Verlustscheine wieder neu betreiben oder in gewissen Fällen sogar ohne Betreibung gleich wieder die Fortsetzung verlangen. Der ehemalige Schuldner hat die Möglichkeit, Rechtsvorschlag im Sinne einer Einrede zu erheben. "Einrede" bedeutet den Hinweis, dass der Schuldner zu keinem neuen Vermögen gekommen ist. 


Da die Verlustscheine während 20 Jahre gültig sind, können folglich immer wieder neue Betreibungen auftauchen, wenn die Gläubiger den Eindruck haben, dass beim Schuldner etwas zu holen sein könnte. 


Fazit: Der Privatkonkurs kostet viel Geld und ist nicht effizient. Eine Sanierung hilft nachhaltig. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.

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