Montag, 14. Mai 2012

Ein Privatkonkurs kann sinnvoll sein, wenn......

Privatkonkurs
Tatsächlich gibt es auch einige sinnvolle Fälle für Privatkonkurse. Genau diese Fälle sind vom Gesetzgeber auch vorgesehen. 


Nehmen wir einen Hans Muster, der älter als 65 Jahre ist, rund CHF 100'000.- Schulden hat und eine kleine Rente bezieht. Er hat wie folglich keine Aussicht auf grösseres Einkommen oder eine Vermögenszunahme und ist deshalb für einen Privatkonkurs prädestiniert. Die Richter bewilligen bei diesen oder ähnlichen Schuldenprofilen ein Gesuch sehr schnell und die Gläubiger ziehen ihre Verlustscheine nur in den wenigsten Fällen noch weiter, da auch ihnen klar ist, dass es nichts zu holen gibt. Den Betroffenen hilft das Verfahren, da sie wieder zu einem sorgenfreieren Leben zurückfinden können. 

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