Mittwoch, 16. Mai 2012

Auffahrt und Pfingsten

Auffahrt und Pfingsten stehen vor der Türe. Wir wünschen Ihnen geruhsame Tage. Alle, die diese Tage produktiv nutzen möchten, laden wir herzlich ein, unsere Blogbeiträge zu lesen. 


Sollte das Wetter nicht mitspielen, können diese Tage auch dazu dienen, längst fällige Dokumente wieder einmal zu ordnen, um sich wieder einmal selbst einen Überblick zu verschaffen - sozusagen einen finanziellen Frühlingsputz veranstalten. Falls Fragen oder Probleme auftauchen, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Montag, 14. Mai 2012

Ein Privatkonkurs kann sinnvoll sein, wenn......

Privatkonkurs
Tatsächlich gibt es auch einige sinnvolle Fälle für Privatkonkurse. Genau diese Fälle sind vom Gesetzgeber auch vorgesehen. 


Nehmen wir einen Hans Muster, der älter als 65 Jahre ist, rund CHF 100'000.- Schulden hat und eine kleine Rente bezieht. Er hat wie folglich keine Aussicht auf grösseres Einkommen oder eine Vermögenszunahme und ist deshalb für einen Privatkonkurs prädestiniert. Die Richter bewilligen bei diesen oder ähnlichen Schuldenprofilen ein Gesuch sehr schnell und die Gläubiger ziehen ihre Verlustscheine nur in den wenigsten Fällen noch weiter, da auch ihnen klar ist, dass es nichts zu holen gibt. Den Betroffenen hilft das Verfahren, da sie wieder zu einem sorgenfreieren Leben zurückfinden können. 

Ist ein Privatkonkurs sinnvoll?

Privatkonkurs
Bei vielen Schuldnern gilt der Privatkonkurs als eine Art Notbremse. Bei den Erstgesprächen tauchen Fragen zu diesem Thema immer wieder auf. In den allermeisten Fällen ist diese Art von Sanierung allerdings kontraproduktiv und steht im keinem Verhältnis zum erforderlichen Kostenvorschuss (durchschnittlich CHF 5'000). 


Nehmen wir unseren Hans Muster als Beispiel: Hans Muster ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine Schulden belaufen sich auf rund CHF 100'000. Dem Betreibungsauszug entnehmen wir, dass die Schuldnergruppen gemischt sind: Steuern, Krankenkasse, Privatkredit, Kreditkarten etc. Herr Muster will nun ein Konkursgesuch beim zuständigen Konkursrichter einreichen. Dass der Richter ein solches bewilligen kann, muss die Aussichtslosigkeit zum Einen und die Aussicht auf Erfolg der Familiensanierung zum Anderen gegeben sein. Dies zu beweisen ist nicht einfach und entsprechend viele Gesuche werden abgelehnt. 


Wir gehen davon aus, dass bei Hans Muster das Gesuch bewilligt wurde. In diesem Falle macht ihn der Richter darauf aufmerksam, dass ein Kostenvorschuss geleistet werden muss, damit dem Staat keine Kosten entstehen. Da der Kostenvorschuss nicht von Freunden oder Verwandten zur Verfügung gestellt wird, hat Hans Muster ein Problem. Würde er ihn selbst leisten, käme unweigerlich die Frage des Richters, warum er mit diesem Geld nicht Schulden zahle. 


Gehen wir nun davon aus, dass er seine Vorschusskosten von einer Stiftung bekommt. Der Richter wird nach Erhalt des Vorschusses das Verfahren durchführen und die Publizierung im Amtsblatt initiieren. Alle Gläubiger erhalten einen Konkursverlustschein (SchKG Art. 149a). Das Verfahren ist damit beendet und eine kurze Ruhepause stellt sich ein. Alle betroffenen Gläubiger können aber jederzeit ihre Verlustscheine wieder neu betreiben oder in gewissen Fällen sogar ohne Betreibung gleich wieder die Fortsetzung verlangen. Der ehemalige Schuldner hat die Möglichkeit, Rechtsvorschlag im Sinne einer Einrede zu erheben. "Einrede" bedeutet den Hinweis, dass der Schuldner zu keinem neuen Vermögen gekommen ist. 


Da die Verlustscheine während 20 Jahre gültig sind, können folglich immer wieder neue Betreibungen auftauchen, wenn die Gläubiger den Eindruck haben, dass beim Schuldner etwas zu holen sein könnte. 


Fazit: Der Privatkonkurs kostet viel Geld und ist nicht effizient. Eine Sanierung hilft nachhaltig. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.

Sonntag, 6. Mai 2012

Wer zahlt am Schluss die Zeche, respektive die Schuld?

Wer bezahlt die Schuld?
Nehmen wir für das folgende Beispiel den beliebten Hans Muster: Unser Mustermann kann seine Steuerschuld nicht bezahlen, er wird betrieben, das Betreibungsamt kann nichts pfänden, der Staat erhält einen Verlustschein, der Verlustschein behält zwanzig Jahre lang seine Gültigkeit und bringt in den seltesten Fällen etwas ein. Fazit: Am Schluss bezahlt der Steuerzahler die Rechnung. 


Fall zwei: Hans Muster kann die Krankenkassenprämien nicht nicht bezahlen und die Krankenkasse betreibt ihn. Aufgrund seines Existenzminimums kann Hans Muster nicht gepfändet werden. Da die Krankenkasse, zumindest die obligatorische Grundversicherung) beim Staat rückversichert ist, kann der Verlustschein vollständig eingelöst werden. Wiederum bezahlt der Steuerzahler am Schluss die Rechnung. 


Drittes Beispiel: Hans Muster kann die Rechnung des Schreiners nicht bezahlen. Der Schreiner betreibt ihn und auch er erhält einen Verlustschein. Den Verlustschein kann er als sogenanntes Delkredere in seiner Buchhaltung als Aufwand (respektive als Ertragsminderung) buchen. Daraus resultiert ein geringerer Gewinn und damit eine kleinere Gewinnsteuer. Wer kommt indirekt für den Steuerausfall aus? Selbstverständlich wieder der Steuerzahler. 


Ziehen wir den Kreis etwas weiter: Griechenland soll bekanntlich unter anderem dank eines Schuldenschnitts vor der Staatspleite gerettet werden, bei dem viele Gläubiger auf bedeutende Teile ihrer Forderungen verzichten müssen. Keine Frage, dass die Steuerzahler verschiedenster Länder davon betroffen sind. 


Langer Rede kurzer Sinn: Am Schluss bezahlt immer der Steuerzahler die Pleiten. Dies ärgert, wenn sie es denn wahrhaben wollen, viele Steuerzahler ungemein. Doch eigentlich sind sie selber schuld. Warum? Weil der Steuerzahler entsprechende Gesetze zulässt. Eigentlich sollte Artikel 22 des KKGs die Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditbewerbers sicherstellen, respektive dessen Überschuldung verhindern. Besagter Artikel lässt aber viel zu viel Schlupflöcher zu und dessen Missachtung wird nur in den allerwenigsten Fällen geahndet.


Der Steuerzahler übernimmt am Schluss die Pleiten, weil er am Anfang nicht auf wasserdichte Gesetze pocht.