Dienstag, 20. März 2012

Ungerechtfertigter Rechtsvorschlag - oft ein Eigentor


Rechtsvorschlag - Eigentor
Anbei weitere Aspekte des gestern initiierten Themas "Rechtsvorschlag: Ein Thema, viele falsche Vorstellungen", die es zu beachten gilt: 


1. Besteht eine Forderung zu Unrecht, sollte man die 10tägige Frist nutzen, um mit dem vermeintlichen Gläubiger in Kontakt zu treten. Anerkennt der Gläubiger, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist oder der Zahlungsbefehl (Betreibung) sich mit der Bezahlung des Schuldners überschnitten hat, wird er den Zahlungsbefehl zurückziehen. 


2. Ist eine Forderung ungerechtfertigt und lässt der Gläubiger trotzdem nicht mit sich reden oder stimmt der Forderungsbetrag nicht, kann ein Rechtsvorschlag sinnvoll sein. Die Grundsatzfrage kann man für sich selber beantworten, indem man sich vergewissert, ob ob der Gläubiger einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung, gültige Verträge, unterschriebene Lieferscheine) hat oder nicht. 


3. Besteht eine Forderung seitens eines Gläubigers zu Recht und der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag nur, um sich einen Zeitvorteil zu verschaffen, den Gläubiger zu verärgern oder weil er darauf spekuliert, dass der Gläubiger aufgibt, weil die Forderungssumme zu gering sein könnte, kann das zu einem negativen Bumerang-Effekt führen. Der Schuldner muss sich bewusst sein, dass ein offener Zahlungsbefehl, auf den Rechtsvorschlag erhoben wurde, während fünf Jahren im Betreibungsregister vermerkt bleibt. Nur der Gläubiger kann - auf schriftlichen Antrag -den Eintrag löschen lassen. Anders ausgedrückt: Wer einen Gläubiger mit einem "ungerechtfertigten" Rechtsvorschlag verärgert, ohne sich vorher um eine einvernehmliche Lösung bemüht zu haben, wird es sehr schwer haben, den Gläubiger dazu zu bewegen, den Eintrag im Betreibungsregister wieder zu löschen. Das ist in den meisten Fällen sogar dann der Fall, wenn eine Forderung bezahlt wird.


Falls Fragen aufgetaucht sind oder es konkrete Probleme zu lösen gilt, helfen wir gerne.

Montag, 19. März 2012

Rechtsvorschlag: Ein Thema, viele falsche Vorstellungen

Rechtsvorschlag
Zum Thema "Rechtsvorschlag" kursieren viele kontroverse Meinungen. Um was geht es? Der Rechtsvorschlag ist das erste Mittel, mit dem man sich gegen eine Betreibung wehren kann. Grundsätzlich kann man auf zwei Arten Rechtsvorschlag erheben: 


1. Direkt beim Überbringer. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Postbeamten. Auf der untersten Zeile des Zahlungsbefehls (Betreibung) müssen Ort, Datum und Unterschrift eintragen werden.


2. Indirekt nach der Annahme. Hat eine Drittperson die Betreibung angenommen oder merkt man erst nachträglich, dass der Zahlungsbefehl aus persönlicher Warte nicht gerechtfertigt ist, kann man innert 10 Tagen nach der Zustellung die Rechtsvorschlagszeile unten auf dem Zahlungsbefehl ausfüllen. Diesen bringt man anschliessend persönlich auf das Betreibungsamt oder sendet ihn mit eingeschriebener Post. 


Immer häufiger stellen wir fest, dass der Rechtsvorschlag vor allem dazu eingesetzt wird, Zeit zu gewinnen. Denn jedem versierten Schuldner ist klar, dass der Gläubiger danach die Rechtsöffnung erwirken muss. Für den Gläubiger stellt dies grundsätzlich kein Problem dar, da er in den meisten Fällen über einen sogenannten Rechtsöffnungstitel verfügt. Das Vorgehen ist für den Gläubiger jedoch mit Aufwand verbunden und die Bearbeitung der Betreibung verzögert sich um 3 bis 6 Monate. Auf den ersten Blick scheint es, als ob sich der Schuldner mit dem Rechtsvorschlag einen Vorteil  verschaffen kann. Warum der Rechtsvorschlag aber nur sinnvoll ist, wenn nicht Zeitgewinn im Vordergrund steht, sondern tatsächliche Einsprüche gegen die Forderung, zeigen wir Ihnen in den nächsten Beiträgen.

Freitag, 17. Februar 2012

Wer hat Schuld an der Schuld?


Gläubiger und Schuldner
Die Frage nach der Schuld an der Schuld ist ein Dauerbrenner in unserem Alltag. Nicht nur die Gläubiger stellen sich diese Frage, sondern auch die Schuldner selber und auch die Gesetzgebung. 


Diesbezüglich ist festzustellen, dass das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) überwiegend auf die Interessen der Gläubiger fokussiert ist. Letztere haben dank den SchKG-Bestimmungen viele Instrumente, um die Ansprüche  geltend machen zu können. Der Schuldner seinerseits verfügt über eher bescheidene Rechtsmittel. 


Das Ganze erinnert an die biblische Geschichte von David und Goliath - nur dass David im Bereich der Schulden nicht automatisch gewinnt. Wie auch immer: Das Gesetz geht sogar soweit, dass es dem Gläubiger Möglichkeiten einräumt, mit denen er auch dann Forderungsansprüche geltend machen kann, ohne dass solche überhaupt bestehen würden. Konkretes Beispiel: Ein Lieferant kann einen Kunden betreiben, ohne dass jemals eine Dienstleistung erfolgt wäre. Trotz erfolgreichem Rechtsvorschlag, bleibt ein Eintrag im Betreibungsregister fünf Jahre lang bestehen.


Warum orientiert sich das Gesetz so stark an den Interessen der Gläubiger? Nun, dafür gibt es einige Gründe. Nennen wir die zwei wichtigsten: Die Tatsache, dass einer erbrachten Leistung eine Forderung folgt, gilt als Grundlage der freien Marktwirtschaft. Mit anderen Worten: Die Leistung wird - auf Rechnung - geliefert, bevor eine Gegenleistung dafür erbracht worden wäre. Dieser Vertrauensvorschuss schützt der Souverän mittels diversen Gesetzen; unter anderem eben dem SchKG. Der zweite wichtige Grund ist die Tatsache, dass das Gesetzt davon ausgeht, dass der Gläubiger, sollte seine Leistung nicht vergütet werden, seinerseits seinen eingegangenen Verpflichtungen künftig nicht mehr nachkommen kann. Diesen Domino-Effekt versucht das Gesetz mit allen Mitteln zu verhindern. 


Zusammengefasst stellen wir fest, dass unsere Gesetzgebung bezüglich Schuldgesetzgebung in weiten Teilen auf Vertrauen und Ermessen basiert und somit automatisch eine relativ umfangreiche Grauzone schafft, welche viele Schuldner unnötigerweise an die Grenzen ihrer Möglichkeiten und Existenz bringt. 


Wir helfen, im Namen der Schuldner, nach bestem Wissen und Gewissen, dass Solcherlei verhindert werden kann.

Freitag, 10. Februar 2012

Motivation: Schulden sachlich begegnen

Mit Motivation Brücken schlagen
Motivation ist ein zentraler Punkt bei der Schuldensanierung. Diese zu erlangen und vor allem zu halten, ist zugegebenermassen nicht immer einfach. Da Motivation - insbesondere für die Sanierung der finanziellen Situation - nicht ein stabiler Zustand ist, muss in den Aufbau und Erhalt "investiert" werden. 


Wir empfehlen die Beachtung folgender Regeln: 


1. Verdrängen Sie die Schulden nicht, betrachten Sie das Ganze möglichst sachlich als Ist-Zustand und nicht als diffuser Problemberg.
2. Versuchen Sie diesen sachlich betrachteten Ist-Zustand mit Vorteilen zu verbinden .
3. Definieren Sie realistische Ziele.
4. Belohnen Sie sich mit kleinen Aufmerksamkeiten für das Erreichen einzelner Etappenziele. 


Viele mögen jetzt denken: Solcherlei Empfehlungen und Regeln sind ja schön und gut in der Theorie, im Alltag sieht es jedoch anders aus. Nun, schauen wir uns die vier Regeln noch mal genauer an. 


Punkt 1: Um den Ist-Zustand festlegen zu können, müssen alle Schulden ermittelt werden. Listen Sie alle Schulden und Verbindlichkeiten auf. Berücksichtigen Sie auch alle Rechnungen und Mahnungen etc. und lassen Sie sich dabei nicht von der Anzahl Gläubiger und der Höhe der Summen beeinflussen. Wie geschrieben: Betrachten Sie die Sache möglichst sachlich. Dieser Punkt ist sehr wichtig für den Erfolg der Sanierung - und für Ihre Motivation.


Punkt 2. Einen offenbar desolaten Zustand mit Vorteilen zu verbinden, erscheint auf den ersten Blick unmöglich. Doch eigentlich geht es darum, die Schönheit in der Hässlichkeit zu erkennen. Nehmen wir ein Beispiel aus der Natur: Nach einem vernichtenden Waldbrand dient die Asche der Brände als Dünger für neues Leben. Und bezogen auf die Situation bei Schuldensanierung gilt meistens das Argument, respektive der Vorteil, dass der tiefste Punkt überwunden ist und nun stetige Besserung eintreten wird.


Punkt 3. Im Bereich der Zielsetzung können zum Beispiel Budgets definiert werden. Oder man rechnet die Restschuldsumme per Ende Quartal oder Jahr aus und definiert das Erreichen dieser Zahlen als Ziel. Ein Ziel kann auch sein, dass Hilfe in Anspruch genommen wird, wenn Sie in irgendwo überfordert oder unsicher sein sollten. Alle Ziel sollten wenn möglich mit Fristen verbunden sein. 


Punkt 4. Belohnungen sind ein ganz wichtiger Punkt und dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Belohnungen sollen unter keinen Umständen zu Neuverschuldungen führen (s. auch "Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt"). Belohnungen müssen nicht teuer sein. Kochen Sie sich zum Beispiel etwas gutes oder gehen Sie mal wieder ins Kino - kleine Dinge halt, die man sich wegen der Schulden schon lange nicht mehr gegönnt hat. 


Bei Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.

Dienstag, 31. Januar 2012

Vorsicht beim Unterschreiben von Vollmachten


Bei jeder Schuldensanierung ist das Thema Handlungsvollmacht mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Gerade Schuldner, die während längerer Zeit schon mit Schulden konfrontiert sind, unterzeichnen gelegentlich Vollmachten, ohne das Unterzeichnete zu hinterfragen. Das ist auf der einen Seite verständlich, wollen sie doch einfach, dass sich ihr Gesamtzustand möglichst schnell zum Positiven wendet. Auf der anderen Seite ist das höchst gefährlich.


Bei Vollmachten von Beratungsinstituten stossen wir immer mal wieder auf Exemplare, die höchst bedenklich sind.


Nur die wenigsten Schuldner sind sich bewusst, dass sie mittels Vollmachten "de facto" mitunter ihr ganzes Privat - oder Berufsleben in fremde Hände geben. In die Hände von Menschen also, mit denen man im bisherigen Leben noch nie etwas zu tun gehabt hat und die man nicht kennt.


Für was benötigt der Schuldenberater überhaupt eine Vollmacht? Nach einem Erstgespräch muss sich der Berater einen Überblick verschaffen, um danach mit Gläubigern, Betreibungsämtern, Banken, Versicherungen etc. in Kontakt treten zu können. Aus Gründen des schweizerischen Datenschutzgesetzes muss der Schuldenberater dazu vom Mandant mittels Vollmacht ermächtigt werden. 
Auf was müssen Sie achten? 
  1. Die Dauer einer Vollmacht sollte in jedem Falle befristet sein (rund 3 Monate).
  2. Es muss genau definiert sein, in welchen Bereichen der Schuldenberater Informationen einholen darf. 
  3. Die Rechte und Pflichten von Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber müssen klar definiert sein.
Wichtig ist auch, dass die Richtigkeit der Personalien kontrolliert wird.


Auf unserer Site können Sie das Muster einer Vollmacht downloaden. 


Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen die juristische Abklärung der Inhalte vor dem Unterschreiben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dienstag, 17. Januar 2012

Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt

Schulden Jo-Jo Effekt
Mit grossem Erstaunen stellen wir immer wieder fest, dass es sich bei der Schuldensanierung ähnlich verhält wie mit einer Diät: Sobald die Schulden getilgt sind, werden von einem grossen Teil der Betroffenen relativ schnell wieder neue Schulden angehäuft.

Dieses Phänomen ist quer durch alle Gesellschaftsschichten zu beobachten und lässt sich relativ einfach erklären. Im Durchschnitt dauert die Sanierungszeit bei uns zwischen 6 und 18 Monate. Um die Budgetvorgaben in dieser Zeit einhalten zu können, bedarf es seitens der Schuldner vieler Entbehrungen und einer beachtlichen Disziplin. Und um eine Sanierung erfolgreich durchführen zu können, steht in den meisten Fällen die ganze Familie in der Pflicht, die Entbehrungen diszipliniert mitzutragen. Nach erfolgter Entschuldung stellen wir immer wieder fest, dass bei den Mandaten einerseits eine enorme Erleichterung eintritt und andererseits auch ein gewisser Stolz, die gesetzten Ziele erreicht zu haben. Es liegt nun aber offenbar in der Natur vieler Menschen, dass sie diesen Stolz auf das Erreichte belohnen wollen - und um sich etwas ganz Besonderes leisten zu können, verschulden sie sich in diesem Zusammenhang wieder von Neuem. Der Jo-Jo-Effekt setzt ein.

Wir weisen immer wieder darauf hin, dass die Entschuldungsphase lediglich Mittel zum Zweck ist. Die nachhaltige Entschuldung wird durch die Veränderung der Lebenseinstellung und des Konsumverhaltens eingeleitet. Das ist die grösste Leistung, die es zu erbringen gilt.  

Wirken Sie also der Versuchung und dem Jo-Jo-Effekt entgegen und stellen Sie sich schon während der Sanierung die Frage, wie Sie danach Ihr materielles Leben gestalten wollen, damit Belohnungen und Anschaffungen nicht zur Neuverschuldung führen.

Interessierten geben wir gerne Tipps, wie dieser Gefahr begegnet werden kann.

Montag, 12. Dezember 2011

Feiertage ohne Schulden - Feiertags-Budget-Rechner


Festtagsbudget-Rechner
 Für viele Menschen hat die schönste Zeit des Jahres begonnen. Damit dies auch so bleibt, raten wir Ihnen im Namen von Restcon&STC, die traditionsgemäss über Sie hereinbrechende Werbeflut kritisch zu hinterfragen und aufkeimende Konsumgelüste im finanziell tragbaren Rahmen zu halten. Was so logisch klingt, ist es keinesfalls. Insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit lösen sich gelegentlich alle Bremsen und Schranken der Budget-Vernunft.

Wir stellen Ihnen kostenlos ein kleines Hilfsmittel zur Verfügung, das dazu beitragen kann, die Haushaltkasse zu schonen und das Januarloch minimal zu halten. Wir haben einen einfachen aber wirkungsvollen Feiertage-Budget-Rechner zum Download aufgeschaltet. Der basiert auf einer Excel-Datei, die Sie direkt auf Ihrem PC ausfüllen können. Dieses Instrument ist einfach in der Anwendung, berechnet die Saldi automatisch und benötigt nur wenig Zeit.

Einigen mag so ein Tool überflüssig vorkommen, anderen hilft es, die Übersicht zu behalten.

So oder so wünschen wir allen und von Herzen ein besinnliches Fest und einen reibungslosen Start in ein schuldenfreies 2012.

Und wem ein schuldenreier Start nicht gegönnt ist, dem wünschen wir die Kraft und Zuversicht, das Problem nachhaltig anzugehen.