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Dienstag, 22. Januar 2013

Berührungsängste bei der Steuererklärung - selber machen kostet nichts..

Obwohl die meisten Steuerverwaltungen (ESTV) heute sehr gute und bedienerfreundliche Software online zur Verfügung stellen, fragen uns jährlich immer mehr Kunden an, sich ihrer Steuererklärung anzunehmen. Wir sind immer wieder erstaunt warum das wohl so ist. Für die meisten Bürger stellt das Ausfüllen etwas Unangenehmes dar - ok dies können wir noch verstehen, dass man zusätzlich für das Ausfüllen aber noch Geld ausgibt finden wir echt erstaunlich - vor allem bei Personen mit kleinen Einkommen. Die Steuerklärung wird im Kt. Bern um Ende Januar zugestellt. Unter http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/taxme/taxme_online.html.html startet man das Steuererklärungsprogramm mit einem Klick, trägt man die auf der Steuererklärung aufgedruckten Daten ein und los gehts. Mann kann nichts falsch machen - absolut unmöglich!!! Das Programm begleitet einem bis zum Schluss. Es liefert leicht verständlich zu allen möglichen und unmöglichen Fragen eine Antwort. Auch wenn etwas untergegangen ist oder eine Zahl am falschen Ort eingetragen wurde - macht man sich nicht strafbar! Solche Lügenmärchen stammen meist von Personen die es selbst noch nie ausprobiert haben oder vielmehr einfach zu faul waren. Die Steuerverwaltung  kontrolliert nach Übermittlung der Steuererklärungen die eingetragenen Daten und korrigiert diese im Falle eines Fehlers. Im letzten Drittel des Jahres verschickt die ESTV dann die definitiven Veranlagungen. Dann hat man nochmals einen Monat Zeit Einspruch zu erheben, sollte sich die Veranlagung von Ihrer Steuerberechnung unterscheiden. Die ESTV steht ihnen auch telefonisch beratend zur Seite und dies völlig kostenlos. Versuchen sie es doch dieses Jahr einmal - sie werden sehen das es keine Hexerei ist und erst noch gratis. Für Personen mit Schulden hat es zudem noch einen therapeutischen Nutzen - in diesem Falle ist die Steuererklärung auch eine kleine Kontrolle wie sich Ihr Vermögen jährlich verändert und aufzeigt ob ihre Schulden ab-od. zugenommen haben! Schieben sie diese Arbeit nicht auf die lange Bank in vielen Fällen - vor allem bei Personen und Familien mit kleinem Einkommen - haben sie die Möglichkeit in den Genuss von Unterstützungsbeiträgen zu kommen! (Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse, Ausbildungsbeiträge etc.) Sollten sie wirklich Bedenken haben, dass sie dieser Aufgabe z.B wegen sprachlichen etc. Schwierigkeiten nicht gewachsen sind, bieten wir ihnen Hand und machen die Steuererklärung mit Ihnen zusammen am Computer. Dann haben sie auch gleich eine Vorlage für das darauffolgende Jahr und müssen nie wieder Geld für das Ausfüllen der Steuererklärung ausgeben!! Wer die Steuererklärung nicht einreicht, wird es auch nie schaffen seinen Schuldenberg abzutragen. Wer Verantwortung für sich und seine Angehörigen übernimmt kann an seiner Situation auch etwas ändern. Dazu gehört auch die Selbstkontrolle - wer sich selbst nicht kontrolliert kann auch nicht wissen wo er steht - andere Menschen lenken seine Zukunft - nicht wirklich ideal - nicht wahr?
Welche Unterlagen sie zum Ausfüllen benötigen finden sie auf unserer Seite. Wir empfehlen zudem den Besuch der kant.Internetsteuerseiten - sie werden überrascht sein - versprochen. (z.B auf Google eingeben: Steuern Kanton Bern - http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern.html)
Betagte, Kranke und andere hilfsbedürftige Personen können sich bei Ihrer Einwohnergemeinde melden - dort wird ihnen professionell und in den allermeisten Fällen kostenlos geholfen.

Montag, 14. Mai 2012

Ein Privatkonkurs kann sinnvoll sein, wenn......

Privatkonkurs
Tatsächlich gibt es auch einige sinnvolle Fälle für Privatkonkurse. Genau diese Fälle sind vom Gesetzgeber auch vorgesehen. 


Nehmen wir einen Hans Muster, der älter als 65 Jahre ist, rund CHF 100'000.- Schulden hat und eine kleine Rente bezieht. Er hat wie folglich keine Aussicht auf grösseres Einkommen oder eine Vermögenszunahme und ist deshalb für einen Privatkonkurs prädestiniert. Die Richter bewilligen bei diesen oder ähnlichen Schuldenprofilen ein Gesuch sehr schnell und die Gläubiger ziehen ihre Verlustscheine nur in den wenigsten Fällen noch weiter, da auch ihnen klar ist, dass es nichts zu holen gibt. Den Betroffenen hilft das Verfahren, da sie wieder zu einem sorgenfreieren Leben zurückfinden können. 

Ist ein Privatkonkurs sinnvoll?

Privatkonkurs
Bei vielen Schuldnern gilt der Privatkonkurs als eine Art Notbremse. Bei den Erstgesprächen tauchen Fragen zu diesem Thema immer wieder auf. In den allermeisten Fällen ist diese Art von Sanierung allerdings kontraproduktiv und steht im keinem Verhältnis zum erforderlichen Kostenvorschuss (durchschnittlich CHF 5'000). 


Nehmen wir unseren Hans Muster als Beispiel: Hans Muster ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine Schulden belaufen sich auf rund CHF 100'000. Dem Betreibungsauszug entnehmen wir, dass die Schuldnergruppen gemischt sind: Steuern, Krankenkasse, Privatkredit, Kreditkarten etc. Herr Muster will nun ein Konkursgesuch beim zuständigen Konkursrichter einreichen. Dass der Richter ein solches bewilligen kann, muss die Aussichtslosigkeit zum Einen und die Aussicht auf Erfolg der Familiensanierung zum Anderen gegeben sein. Dies zu beweisen ist nicht einfach und entsprechend viele Gesuche werden abgelehnt. 


Wir gehen davon aus, dass bei Hans Muster das Gesuch bewilligt wurde. In diesem Falle macht ihn der Richter darauf aufmerksam, dass ein Kostenvorschuss geleistet werden muss, damit dem Staat keine Kosten entstehen. Da der Kostenvorschuss nicht von Freunden oder Verwandten zur Verfügung gestellt wird, hat Hans Muster ein Problem. Würde er ihn selbst leisten, käme unweigerlich die Frage des Richters, warum er mit diesem Geld nicht Schulden zahle. 


Gehen wir nun davon aus, dass er seine Vorschusskosten von einer Stiftung bekommt. Der Richter wird nach Erhalt des Vorschusses das Verfahren durchführen und die Publizierung im Amtsblatt initiieren. Alle Gläubiger erhalten einen Konkursverlustschein (SchKG Art. 149a). Das Verfahren ist damit beendet und eine kurze Ruhepause stellt sich ein. Alle betroffenen Gläubiger können aber jederzeit ihre Verlustscheine wieder neu betreiben oder in gewissen Fällen sogar ohne Betreibung gleich wieder die Fortsetzung verlangen. Der ehemalige Schuldner hat die Möglichkeit, Rechtsvorschlag im Sinne einer Einrede zu erheben. "Einrede" bedeutet den Hinweis, dass der Schuldner zu keinem neuen Vermögen gekommen ist. 


Da die Verlustscheine während 20 Jahre gültig sind, können folglich immer wieder neue Betreibungen auftauchen, wenn die Gläubiger den Eindruck haben, dass beim Schuldner etwas zu holen sein könnte. 


Fazit: Der Privatkonkurs kostet viel Geld und ist nicht effizient. Eine Sanierung hilft nachhaltig. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung.

Donnerstag, 12. April 2012

Kaufe heute - zahle morgen



Screenshot - Kauf heute - zahle morgen
Der Titel dieses Beitrages war vor fast dreissig Jahren ein etablierter Slogan eines bekannten Hausgeräteherstellers. Das erste Mal - noch vor dem Leasing von Autos - wurde vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst, dass das bisher gültige Credo "zuerst sparen - dann kaufen" nicht mehr oberstes Gebot zu sein schien. 


Warten immer dieses Warten. Anfang Mai bis Ende Juni kommen Schweizer Erdbeeren in den Verkauf. Sie stammen aus den Kantonen Thurgau und Wallis und schmecken lecker. Aber mag man darauf warten? Nein, Erdbeeren will man auch im Dezember kaufen - sie sind wunderschön und knallrot, schmecken aber nur nach Wasser. Vielen ist das egal; Hauptsache nicht warten. Und wer heute noch einen Röhrenfernseher hat, mag auch nicht warten, bis das neue Flachbildgerät erspart ist. Warum auch: Es gibt ja Kredite, Leasing, Abzahlungsverträge. 


Nun, wohin das hinführen kann, sehen wir tagtäglich bei unserer Arbeit. Und will man wirklich hohe Zinsen, Verschuldung - oder eben wässrige Erdbeeren - in Kauf nehmen, wenn man das Ganze auch ohne solche Restriktionen erhalten könnte? In der Ruhe liegt die Kraft, so müsste das Credo lauten. Oder anders: Spare jetzt und kaufe morgen. 


Liebe Leser, "warten" ist nicht per se schlecht oder unangenehm. Warten bedeutet nämlich auch, dass man sich auf etwas freuen kann. Vorfreude ist eine wunderbare Sache und bewahrt Sie erste noch davor, in die Schuldenfalle zu tappen. Wässrige Erdbeeren verlieren schnell den Reiz - zu schneller Besitz ohne materielle Grundlage ebenso. Warten - Vorfreude - Genuss - keine Schulden - keine Hektik. Versuchen Sie es wieder einmal so - auch bei den Erdbeeren.

Freitag, 10. Februar 2012

Motivation: Schulden sachlich begegnen

Mit Motivation Brücken schlagen
Motivation ist ein zentraler Punkt bei der Schuldensanierung. Diese zu erlangen und vor allem zu halten, ist zugegebenermassen nicht immer einfach. Da Motivation - insbesondere für die Sanierung der finanziellen Situation - nicht ein stabiler Zustand ist, muss in den Aufbau und Erhalt "investiert" werden. 


Wir empfehlen die Beachtung folgender Regeln: 


1. Verdrängen Sie die Schulden nicht, betrachten Sie das Ganze möglichst sachlich als Ist-Zustand und nicht als diffuser Problemberg.
2. Versuchen Sie diesen sachlich betrachteten Ist-Zustand mit Vorteilen zu verbinden .
3. Definieren Sie realistische Ziele.
4. Belohnen Sie sich mit kleinen Aufmerksamkeiten für das Erreichen einzelner Etappenziele. 


Viele mögen jetzt denken: Solcherlei Empfehlungen und Regeln sind ja schön und gut in der Theorie, im Alltag sieht es jedoch anders aus. Nun, schauen wir uns die vier Regeln noch mal genauer an. 


Punkt 1: Um den Ist-Zustand festlegen zu können, müssen alle Schulden ermittelt werden. Listen Sie alle Schulden und Verbindlichkeiten auf. Berücksichtigen Sie auch alle Rechnungen und Mahnungen etc. und lassen Sie sich dabei nicht von der Anzahl Gläubiger und der Höhe der Summen beeinflussen. Wie geschrieben: Betrachten Sie die Sache möglichst sachlich. Dieser Punkt ist sehr wichtig für den Erfolg der Sanierung - und für Ihre Motivation.


Punkt 2. Einen offenbar desolaten Zustand mit Vorteilen zu verbinden, erscheint auf den ersten Blick unmöglich. Doch eigentlich geht es darum, die Schönheit in der Hässlichkeit zu erkennen. Nehmen wir ein Beispiel aus der Natur: Nach einem vernichtenden Waldbrand dient die Asche der Brände als Dünger für neues Leben. Und bezogen auf die Situation bei Schuldensanierung gilt meistens das Argument, respektive der Vorteil, dass der tiefste Punkt überwunden ist und nun stetige Besserung eintreten wird.


Punkt 3. Im Bereich der Zielsetzung können zum Beispiel Budgets definiert werden. Oder man rechnet die Restschuldsumme per Ende Quartal oder Jahr aus und definiert das Erreichen dieser Zahlen als Ziel. Ein Ziel kann auch sein, dass Hilfe in Anspruch genommen wird, wenn Sie in irgendwo überfordert oder unsicher sein sollten. Alle Ziel sollten wenn möglich mit Fristen verbunden sein. 


Punkt 4. Belohnungen sind ein ganz wichtiger Punkt und dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Belohnungen sollen unter keinen Umständen zu Neuverschuldungen führen (s. auch "Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt"). Belohnungen müssen nicht teuer sein. Kochen Sie sich zum Beispiel etwas gutes oder gehen Sie mal wieder ins Kino - kleine Dinge halt, die man sich wegen der Schulden schon lange nicht mehr gegönnt hat. 


Bei Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.

Dienstag, 31. Januar 2012

Vorsicht beim Unterschreiben von Vollmachten


Bei jeder Schuldensanierung ist das Thema Handlungsvollmacht mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Gerade Schuldner, die während längerer Zeit schon mit Schulden konfrontiert sind, unterzeichnen gelegentlich Vollmachten, ohne das Unterzeichnete zu hinterfragen. Das ist auf der einen Seite verständlich, wollen sie doch einfach, dass sich ihr Gesamtzustand möglichst schnell zum Positiven wendet. Auf der anderen Seite ist das höchst gefährlich.


Bei Vollmachten von Beratungsinstituten stossen wir immer mal wieder auf Exemplare, die höchst bedenklich sind.


Nur die wenigsten Schuldner sind sich bewusst, dass sie mittels Vollmachten "de facto" mitunter ihr ganzes Privat - oder Berufsleben in fremde Hände geben. In die Hände von Menschen also, mit denen man im bisherigen Leben noch nie etwas zu tun gehabt hat und die man nicht kennt.


Für was benötigt der Schuldenberater überhaupt eine Vollmacht? Nach einem Erstgespräch muss sich der Berater einen Überblick verschaffen, um danach mit Gläubigern, Betreibungsämtern, Banken, Versicherungen etc. in Kontakt treten zu können. Aus Gründen des schweizerischen Datenschutzgesetzes muss der Schuldenberater dazu vom Mandant mittels Vollmacht ermächtigt werden. 
Auf was müssen Sie achten? 
  1. Die Dauer einer Vollmacht sollte in jedem Falle befristet sein (rund 3 Monate).
  2. Es muss genau definiert sein, in welchen Bereichen der Schuldenberater Informationen einholen darf. 
  3. Die Rechte und Pflichten von Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber müssen klar definiert sein.
Wichtig ist auch, dass die Richtigkeit der Personalien kontrolliert wird.


Auf unserer Site können Sie das Muster einer Vollmacht downloaden. 


Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen die juristische Abklärung der Inhalte vor dem Unterschreiben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dienstag, 17. Januar 2012

Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt

Schulden Jo-Jo Effekt
Mit grossem Erstaunen stellen wir immer wieder fest, dass es sich bei der Schuldensanierung ähnlich verhält wie mit einer Diät: Sobald die Schulden getilgt sind, werden von einem grossen Teil der Betroffenen relativ schnell wieder neue Schulden angehäuft.

Dieses Phänomen ist quer durch alle Gesellschaftsschichten zu beobachten und lässt sich relativ einfach erklären. Im Durchschnitt dauert die Sanierungszeit bei uns zwischen 6 und 18 Monate. Um die Budgetvorgaben in dieser Zeit einhalten zu können, bedarf es seitens der Schuldner vieler Entbehrungen und einer beachtlichen Disziplin. Und um eine Sanierung erfolgreich durchführen zu können, steht in den meisten Fällen die ganze Familie in der Pflicht, die Entbehrungen diszipliniert mitzutragen. Nach erfolgter Entschuldung stellen wir immer wieder fest, dass bei den Mandaten einerseits eine enorme Erleichterung eintritt und andererseits auch ein gewisser Stolz, die gesetzten Ziele erreicht zu haben. Es liegt nun aber offenbar in der Natur vieler Menschen, dass sie diesen Stolz auf das Erreichte belohnen wollen - und um sich etwas ganz Besonderes leisten zu können, verschulden sie sich in diesem Zusammenhang wieder von Neuem. Der Jo-Jo-Effekt setzt ein.

Wir weisen immer wieder darauf hin, dass die Entschuldungsphase lediglich Mittel zum Zweck ist. Die nachhaltige Entschuldung wird durch die Veränderung der Lebenseinstellung und des Konsumverhaltens eingeleitet. Das ist die grösste Leistung, die es zu erbringen gilt.  

Wirken Sie also der Versuchung und dem Jo-Jo-Effekt entgegen und stellen Sie sich schon während der Sanierung die Frage, wie Sie danach Ihr materielles Leben gestalten wollen, damit Belohnungen und Anschaffungen nicht zur Neuverschuldung führen.

Interessierten geben wir gerne Tipps, wie dieser Gefahr begegnet werden kann.