Sonntag, 6. Mai 2012

Wer zahlt am Schluss die Zeche, respektive die Schuld?

Wer bezahlt die Schuld?
Nehmen wir für das folgende Beispiel den beliebten Hans Muster: Unser Mustermann kann seine Steuerschuld nicht bezahlen, er wird betrieben, das Betreibungsamt kann nichts pfänden, der Staat erhält einen Verlustschein, der Verlustschein behält zwanzig Jahre lang seine Gültigkeit und bringt in den seltesten Fällen etwas ein. Fazit: Am Schluss bezahlt der Steuerzahler die Rechnung. 


Fall zwei: Hans Muster kann die Krankenkassenprämien nicht nicht bezahlen und die Krankenkasse betreibt ihn. Aufgrund seines Existenzminimums kann Hans Muster nicht gepfändet werden. Da die Krankenkasse, zumindest die obligatorische Grundversicherung) beim Staat rückversichert ist, kann der Verlustschein vollständig eingelöst werden. Wiederum bezahlt der Steuerzahler am Schluss die Rechnung. 


Drittes Beispiel: Hans Muster kann die Rechnung des Schreiners nicht bezahlen. Der Schreiner betreibt ihn und auch er erhält einen Verlustschein. Den Verlustschein kann er als sogenanntes Delkredere in seiner Buchhaltung als Aufwand (respektive als Ertragsminderung) buchen. Daraus resultiert ein geringerer Gewinn und damit eine kleinere Gewinnsteuer. Wer kommt indirekt für den Steuerausfall aus? Selbstverständlich wieder der Steuerzahler. 


Ziehen wir den Kreis etwas weiter: Griechenland soll bekanntlich unter anderem dank eines Schuldenschnitts vor der Staatspleite gerettet werden, bei dem viele Gläubiger auf bedeutende Teile ihrer Forderungen verzichten müssen. Keine Frage, dass die Steuerzahler verschiedenster Länder davon betroffen sind. 


Langer Rede kurzer Sinn: Am Schluss bezahlt immer der Steuerzahler die Pleiten. Dies ärgert, wenn sie es denn wahrhaben wollen, viele Steuerzahler ungemein. Doch eigentlich sind sie selber schuld. Warum? Weil der Steuerzahler entsprechende Gesetze zulässt. Eigentlich sollte Artikel 22 des KKGs die Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditbewerbers sicherstellen, respektive dessen Überschuldung verhindern. Besagter Artikel lässt aber viel zu viel Schlupflöcher zu und dessen Missachtung wird nur in den allerwenigsten Fällen geahndet.


Der Steuerzahler übernimmt am Schluss die Pleiten, weil er am Anfang nicht auf wasserdichte Gesetze pocht.

Freitag, 27. April 2012

Verschuldete Jugend - Die Meinung der Experten


Meinung der Experten
Was würden wir ohne die Analysen, Interpretationen, Auswertungen und Empfehlungen von Experten machen? Nun, wir wären dazu gezwungen, uns Ansichten, Eindrücke und Ratschläge wieder vermehrt selbst zu bilden. 


Was hat das mit dem Thema "Jugend und Schulden" zu tun? Wie in früheren Beiträgen geschrieben, vermuten Experten die Verschuldungsbereitschaft vieler Jugendlichen im Mangel an wirtschaftlichem Wissen. Deshalb soll die Unwissenheit ab dem Jahr 2014 bereits schon auf Primarschulstufe bekämpft werden.  Ein bis zwei Wochenlektionen mit wirtschaftlichen Inhalten sollen dem unvernünftigen Umgang mit Geld im Erwachsenenleben entgegenwirken. 


Selbstverständlich zollen wir der ernst gemeinten Präventionsabsicht unseren Respekt. Nur leider haben wir schon einige Präventionsaktionen im Sande verlaufen gesehen. So zum Beispiel die Anti-Alkohol-Alcopops-Kampagne. Sie verstummte still und leise. Auf Nachfrage beim Bundesamt für Gesundheit suggestierte man der Kampagne dennoch einen gewissen Erfolg. Nun, de facto konsumieren viel Jugendlichen nachwievor Alcopops - und das teilweise in rauhen Mengen. Zumindest lassen das die Absatzzahlen der Hersteller vermuten. 


Die Annahme, durch das Vermitteln wirtschaftlicher Zusammenhänge der Verschuldungsproblematik vorbeugen zu können, könnte zum Millionen teuren Flop verkommen. Die effektivste aller Präventionsmassnahmen ist die Vorbildfunktion: Bescheidenheit und Konsumvernunft vorleben, das bewahrt den Nachwuchs in vielen Fällen vor der Schuldenfalle.

Jugendliche sparen - alles eine Illusion?

Die Jugend beginnt zu sparen?
Spare in der Zeit, so hast Du in der Not? Diese Lebensweise hatte wohl nur bei Generationen Gültigkeit, bei denen auch wirklich Not vorherrschte. 


Existenzielle Not ist heute selten. Vielmehr gilt es heute Trends, Werbebotschaften, Eifersucht, Karriere und andere Schlagwörter in den Griff zu bekommen. Nicht, dass diese Wörter allesamt negativ zu interpretieren sind. Sie bergen aber gewisse Gefahren.


Der Konsumwettkampf (siehe auch "Jugendliche und Schulden - Die Eltern machens vor") macht unsere Zeit sehr schnelllebig. Dieser Wettkampf beraubt uns unserer inneren Ruhe, macht uns rastlos und lässt uns emotional abstumpfen. Obwohl wir immer mehr habenm sind viele von uns immer unglücklicher. Stress, Burnout, Mobbing - viele dieser zeitgeistigen Wörter entstehen vor allem durch unser Konsumbewusstsein. 


Was haben diese Wörter genau mit Konsum zu tun? Ganz einfach: Wenn wir etwas konsumieren, bevor wir dafür die Leistung erbracht haben, leben wir permanent auf Kredit. Wir rennen also in der Gegenwart und in der Zukunft immerfort der Vergangenheit hinterher. 


Liebe Eltern, Vorbilder und Idole, zeigt den Kindern und Jugendlichen, dass dieser Weg eine Sackgasse ist. Erinnert Euch an die Zeit, wo das Warten noch mit der Vorfreude belohnt wurde. Sparen, warten und erst kaufen, wenn das Kapital vorhanden ist, ist ein steiniger Weg - schlussendlich aber der einzig zu Glück und Nachhaltigkeit. 


Die Natur hat den Startschuss für das Umdenken schon gegeben: Wir müssen Ressourcen sparen. Wenn wir zum Beispiel Energie sparen wollen, wird es wohl kaum genügen, Solarpaneelen aufs Dach zu tackern. Nein, das gesamte Konsumverhalten muss abgespeckt und verlangsamt werden. Mit gutem Beispiel vorangehen, Bescheidenheit praktizieren und die Lust daran entdecken, das sind die einzig nachhaltigen Attribute der Zukunft. In diesem Sinne gilt es die Verantwortung als Vorbilder wahrzunehmen. Das ist schlussendlich der einzige Weg, die Nachkommen in ein schuldenfreies Leben zu führen. 

Montag, 23. April 2012

Jugendliche und Schulden - Die Eltern machens vor


Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Die Meinungen und Analysen der Wissenschaftler und Experten aus unserem vorherigen Beitrag "Verschuldete Jugend" befriedigen nicht. Vielmehr beurteilen wir diese im Kontext unserer praktischen Erfahrungen als zu banal. 


Der Gruppenzwang unter Jugendlichen und die Erlebnisse zu Hause sind unseres Erachtens die gewichtigsten Faktoren, weshalb sich Jugendliche mitunter hemmungslos verschulden.


Bei Jugendlichen aus sozial schwächeren Gesellschaftsgruppen ist die Verschuldungsbereitschaft erfahrungsgemäss am grössten. Rein visuell ist es heute schwierig, Jugendliche verschiedener Schichten zu unterscheiden. Mit Kopien und Nachahmungen wird dem wenig begüterten Konsument heute die Möglichkeit geboten, am Lifestyle der Schönen und Reichen teilzuhaben. Viele Luxusgüterproduzenten haben auch Tiefpreismodelle im Angebot. Und wo dies nicht gegeben ist, locken Teilzahlungs- oder Kreditangebote als Lösung für teurere Anschaffungen.


Viele Eltern leben mit der Grundüberzeugung, dass es den Kindern einmal besser gehen soll als ihnen selbst - und schon dort beginnt die Schuldenspirale zu drehen. Viele Kinder und Jugendliche erleben mit, wie die Eltern konsumieren, ohne sich diesen Lifestyle wirklich leisten zu können. Allfällige kindlich ehrliche Fragen zu dieser Diskrepanz werden mit Ausreden abgetan. Die Folge: Das Ungleichgewicht von Einkommen und Konsum wird verinnerlicht. Das ist ein Erbe, das ein nicht zu unterschätzender Teil der Jugendlichen mit auf Ihren Lebensweg nimmt.

Das Problem ersteckt sich aber keinesfalls nur auf die einkommensschwächsten Schichten. Teile der Mittelschicht sind von diesem Virus ebenfalls betroffen - und gelegentlich auch Bereich der sogenannten Oberschicht. 


Der Konsumgüter-Gruppenzwang ist ein mächtiges Schuldeninstrument, um das die Konsumgüterindustrie weiss und Marketingmassnahmen darauf ausrichtet. Nach dem Motto wer etwas nicht hat, kann de facto auch nicht dazugehören. Diesbezüglich werden nicht nur von Seiten der Eltern viel zu häufig Hemmung und Vernunft über Bord geworfen, sondern leider auch von den Jugendlichen. 

Montag, 16. April 2012

Verschuldete Jugend


Schuldenprävention
Jugendliche und Schulden
Gemäss unzähligen Berichten gehören Jugendliche zu den hochgefährdeten Verschuldungsgruppen. Argumentiert wird mit Begründungen wie zum Beispiel: "Junge Erwachsene können nach dem Auszug vom 'Hotel Mama' noch nicht mit Geld umgehen. Durch das mangelnde Wissen von wirtschaftlichen Zusammenhängen sind Jugendliche nicht fähig, das Verhältnis zwischen Einkommen und Konsum in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen. Immer einfachere Abzahlungs- und Kreditverträge beeinflussen bei Jugendlichen das Konsumverhalten negativ."


Wissenschaftler, Erziehungsdirketionen, Pädagogen oder Wirtschaftsexperten haben in ihren Interviews wie gewohnt passende Antworten und Lösungen zur Hand. Nachstehend ein Zusammenschnitt solcher Lösungsvorschläge: 

  • Den Jugendlichen bereits auf Primarschulstufe mit wirtschaftlichen Zusammenhängen vertraut machen und ihnen die wichtigsten Begriffe wie: Umsatz, Aktien, Bilanzen, Kredite, etc. beibringen. 
  • Auch sollen sie wissen wie die Mechanismen zwischen Angebot und Nachfrage funktionieren. 
  • Die Erziehungsberechtigten respektive die Eltern sollen als Gegenleistung zu den "Hotel Mama"-Privilegien Garten- und Haushaltsarbeiten einfordern oder zumindest adäquate Leistungen. 
Was wir von diesen Aussagen und Lösungsansätzen halten, können Sie in unserem nächsten Beitrag lesen.

Donnerstag, 12. April 2012

Kaufe heute - zahle morgen



Screenshot - Kauf heute - zahle morgen
Der Titel dieses Beitrages war vor fast dreissig Jahren ein etablierter Slogan eines bekannten Hausgeräteherstellers. Das erste Mal - noch vor dem Leasing von Autos - wurde vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst, dass das bisher gültige Credo "zuerst sparen - dann kaufen" nicht mehr oberstes Gebot zu sein schien. 


Warten immer dieses Warten. Anfang Mai bis Ende Juni kommen Schweizer Erdbeeren in den Verkauf. Sie stammen aus den Kantonen Thurgau und Wallis und schmecken lecker. Aber mag man darauf warten? Nein, Erdbeeren will man auch im Dezember kaufen - sie sind wunderschön und knallrot, schmecken aber nur nach Wasser. Vielen ist das egal; Hauptsache nicht warten. Und wer heute noch einen Röhrenfernseher hat, mag auch nicht warten, bis das neue Flachbildgerät erspart ist. Warum auch: Es gibt ja Kredite, Leasing, Abzahlungsverträge. 


Nun, wohin das hinführen kann, sehen wir tagtäglich bei unserer Arbeit. Und will man wirklich hohe Zinsen, Verschuldung - oder eben wässrige Erdbeeren - in Kauf nehmen, wenn man das Ganze auch ohne solche Restriktionen erhalten könnte? In der Ruhe liegt die Kraft, so müsste das Credo lauten. Oder anders: Spare jetzt und kaufe morgen. 


Liebe Leser, "warten" ist nicht per se schlecht oder unangenehm. Warten bedeutet nämlich auch, dass man sich auf etwas freuen kann. Vorfreude ist eine wunderbare Sache und bewahrt Sie erste noch davor, in die Schuldenfalle zu tappen. Wässrige Erdbeeren verlieren schnell den Reiz - zu schneller Besitz ohne materielle Grundlage ebenso. Warten - Vorfreude - Genuss - keine Schulden - keine Hektik. Versuchen Sie es wieder einmal so - auch bei den Erdbeeren.

Dienstag, 20. März 2012

Ungerechtfertigter Rechtsvorschlag - oft ein Eigentor


Rechtsvorschlag - Eigentor
Anbei weitere Aspekte des gestern initiierten Themas "Rechtsvorschlag: Ein Thema, viele falsche Vorstellungen", die es zu beachten gilt: 


1. Besteht eine Forderung zu Unrecht, sollte man die 10tägige Frist nutzen, um mit dem vermeintlichen Gläubiger in Kontakt zu treten. Anerkennt der Gläubiger, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist oder der Zahlungsbefehl (Betreibung) sich mit der Bezahlung des Schuldners überschnitten hat, wird er den Zahlungsbefehl zurückziehen. 


2. Ist eine Forderung ungerechtfertigt und lässt der Gläubiger trotzdem nicht mit sich reden oder stimmt der Forderungsbetrag nicht, kann ein Rechtsvorschlag sinnvoll sein. Die Grundsatzfrage kann man für sich selber beantworten, indem man sich vergewissert, ob ob der Gläubiger einen Rechtsöffnungstitel (z.B. Schuldanerkennung, gültige Verträge, unterschriebene Lieferscheine) hat oder nicht


3. Besteht eine Forderung seitens eines Gläubigers zu Recht und der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag nur, um sich einen Zeitvorteil zu verschaffen, den Gläubiger zu verärgern oder weil er darauf spekuliert, dass der Gläubiger aufgibt, weil die Forderungssumme zu gering sein könnte, kann das zu einem negativen Bumerang-Effekt führen. Der Schuldner muss sich bewusst sein, dass ein offener Zahlungsbefehl, auf den Rechtsvorschlag erhoben wurde, während fünf Jahren im Betreibungsregister vermerkt bleibt. Nur der Gläubiger kann - auf schriftlichen Antrag -den Eintrag löschen lassen. Anders ausgedrückt: Wer einen Gläubiger mit einem "ungerechtfertigten" Rechtsvorschlag verärgert, ohne sich vorher um eine einvernehmliche Lösung bemüht zu haben, wird es sehr schwer haben, den Gläubiger dazu zu bewegen, den Eintrag im Betreibungsregister wieder zu löschen. Das ist in den meisten Fällen sogar dann der Fall, wenn eine Forderung bezahlt wird.


Falls Fragen aufgetaucht sind oder es konkrete Probleme zu lösen gilt, helfen wir gerne.

Montag, 19. März 2012

Rechtsvorschlag: Ein Thema, viele falsche Vorstellungen

Rechtsvorschlag
Zum Thema "Rechtsvorschlag" kursieren viele kontroverse Meinungen. Um was geht es? Der Rechtsvorschlag ist das erste Mittel, mit dem man sich gegen eine Betreibung wehren kann. Grundsätzlich kann man auf zwei Arten Rechtsvorschlag erheben: 


1. Direkt beim Überbringer. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Postbeamten. Auf der untersten Zeile des Zahlungsbefehls (Betreibung) müssen Ort, Datum und Unterschrift eintragen werden.


2. Indirekt nach der Annahme. Hat eine Drittperson die Betreibung angenommen oder merkt man erst nachträglich, dass der Zahlungsbefehl aus persönlicher Warte nicht gerechtfertigt ist, kann man innert 10 Tagen nach der Zustellung die Rechtsvorschlagszeile unten auf dem Zahlungsbefehl ausfüllen. Diesen bringt man anschliessend persönlich auf das Betreibungsamt oder sendet ihn mit eingeschriebener Post. 


Immer häufiger stellen wir fest, dass der Rechtsvorschlag vor allem dazu eingesetzt wird, Zeit zu gewinnen. Denn jedem versierten Schuldner ist klar, dass der Gläubiger danach die Rechtsöffnung erwirken muss. Für den Gläubiger stellt dies grundsätzlich kein Problem dar, da er in den meisten Fällen über einen sogenannten Rechtsöffnungstitel verfügt. Das Vorgehen ist für den Gläubiger jedoch mit Aufwand verbunden und die Bearbeitung der Betreibung verzögert sich um 3 bis 6 Monate. Auf den ersten Blick scheint es, als ob sich der Schuldner mit dem Rechtsvorschlag einen Vorteil  verschaffen kann. Warum der Rechtsvorschlag aber nur sinnvoll ist, wenn nicht Zeitgewinn im Vordergrund steht, sondern tatsächliche Einsprüche gegen die Forderung, zeigen wir Ihnen in den nächsten Beiträgen.

Freitag, 17. Februar 2012

Wer hat Schuld an der Schuld?


Gläubiger und Schuldner
Die Frage nach der Schuld an der Schuld ist ein Dauerbrenner in unserem Alltag. Nicht nur die Gläubiger stellen sich diese Frage, sondern auch die Schuldner selber und auch die Gesetzgebung. 


Diesbezüglich ist festzustellen, dass das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) überwiegend auf die Interessen der Gläubiger fokussiert ist. Letztere haben dank den SchKG-Bestimmungen viele Instrumente, um die Ansprüche  geltend machen zu können. Der Schuldner seinerseits verfügt über eher bescheidene Rechtsmittel. 


Das Ganze erinnert an die biblische Geschichte von David und Goliath - nur dass David im Bereich der Schulden nicht automatisch gewinnt. Wie auch immer: Das Gesetz geht sogar soweit, dass es dem Gläubiger Möglichkeiten einräumt, mit denen er auch dann Forderungsansprüche geltend machen kann, ohne dass solche überhaupt bestehen würden. Konkretes Beispiel: Ein Lieferant kann einen Kunden betreiben, ohne dass jemals eine Dienstleistung erfolgt wäre. Trotz erfolgreichem Rechtsvorschlag, bleibt ein Eintrag im Betreibungsregister fünf Jahre lang bestehen.


Warum orientiert sich das Gesetz so stark an den Interessen der Gläubiger? Nun, dafür gibt es einige Gründe. Nennen wir die zwei wichtigsten: Die Tatsache, dass einer erbrachten Leistung eine Forderung folgt, gilt als Grundlage der freien Marktwirtschaft. Mit anderen Worten: Die Leistung wird - auf Rechnung - geliefert, bevor eine Gegenleistung dafür erbracht worden wäre. Dieser Vertrauensvorschuss schützt der Souverän mittels diversen Gesetzen; unter anderem eben dem SchKG. Der zweite wichtige Grund ist die Tatsache, dass das Gesetzt davon ausgeht, dass der Gläubiger, sollte seine Leistung nicht vergütet werden, seinerseits seinen eingegangenen Verpflichtungen künftig nicht mehr nachkommen kann. Diesen Domino-Effekt versucht das Gesetz mit allen Mitteln zu verhindern. 


Zusammengefasst stellen wir fest, dass unsere Gesetzgebung bezüglich Schuldgesetzgebung in weiten Teilen auf Vertrauen und Ermessen basiert und somit automatisch eine relativ umfangreiche Grauzone schafft, welche viele Schuldner unnötigerweise an die Grenzen ihrer Möglichkeiten und Existenz bringt. 


Wir helfen, im Namen der Schuldner, nach bestem Wissen und Gewissen, dass Solcherlei verhindert werden kann.

Freitag, 10. Februar 2012

Motivation: Schulden sachlich begegnen

Mit Motivation Brücken schlagen
Motivation ist ein zentraler Punkt bei der Schuldensanierung. Diese zu erlangen und vor allem zu halten, ist zugegebenermassen nicht immer einfach. Da Motivation - insbesondere für die Sanierung der finanziellen Situation - nicht ein stabiler Zustand ist, muss in den Aufbau und Erhalt "investiert" werden. 


Wir empfehlen die Beachtung folgender Regeln: 


1. Verdrängen Sie die Schulden nicht, betrachten Sie das Ganze möglichst sachlich als Ist-Zustand und nicht als diffuser Problemberg.
2. Versuchen Sie diesen sachlich betrachteten Ist-Zustand mit Vorteilen zu verbinden .
3. Definieren Sie realistische Ziele.
4. Belohnen Sie sich mit kleinen Aufmerksamkeiten für das Erreichen einzelner Etappenziele. 


Viele mögen jetzt denken: Solcherlei Empfehlungen und Regeln sind ja schön und gut in der Theorie, im Alltag sieht es jedoch anders aus. Nun, schauen wir uns die vier Regeln noch mal genauer an. 


Punkt 1: Um den Ist-Zustand festlegen zu können, müssen alle Schulden ermittelt werden. Listen Sie alle Schulden und Verbindlichkeiten auf. Berücksichtigen Sie auch alle Rechnungen und Mahnungen etc. und lassen Sie sich dabei nicht von der Anzahl Gläubiger und der Höhe der Summen beeinflussen. Wie geschrieben: Betrachten Sie die Sache möglichst sachlich. Dieser Punkt ist sehr wichtig für den Erfolg der Sanierung - und für Ihre Motivation.


Punkt 2. Einen offenbar desolaten Zustand mit Vorteilen zu verbinden, erscheint auf den ersten Blick unmöglich. Doch eigentlich geht es darum, die Schönheit in der Hässlichkeit zu erkennen. Nehmen wir ein Beispiel aus der Natur: Nach einem vernichtenden Waldbrand dient die Asche der Brände als Dünger für neues Leben. Und bezogen auf die Situation bei Schuldensanierung gilt meistens das Argument, respektive der Vorteil, dass der tiefste Punkt überwunden ist und nun stetige Besserung eintreten wird.


Punkt 3. Im Bereich der Zielsetzung können zum Beispiel Budgets definiert werden. Oder man rechnet die Restschuldsumme per Ende Quartal oder Jahr aus und definiert das Erreichen dieser Zahlen als Ziel. Ein Ziel kann auch sein, dass Hilfe in Anspruch genommen wird, wenn Sie in irgendwo überfordert oder unsicher sein sollten. Alle Ziel sollten wenn möglich mit Fristen verbunden sein. 


Punkt 4. Belohnungen sind ein ganz wichtiger Punkt und dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Belohnungen sollen unter keinen Umständen zu Neuverschuldungen führen (s. auch "Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt"). Belohnungen müssen nicht teuer sein. Kochen Sie sich zum Beispiel etwas gutes oder gehen Sie mal wieder ins Kino - kleine Dinge halt, die man sich wegen der Schulden schon lange nicht mehr gegönnt hat. 


Bei Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.