Dienstag, 31. Januar 2012

Vorsicht beim Unterschreiben von Vollmachten


Bei jeder Schuldensanierung ist das Thema Handlungsvollmacht mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Gerade Schuldner, die während längerer Zeit schon mit Schulden konfrontiert sind, unterzeichnen gelegentlich Vollmachten, ohne das Unterzeichnete zu hinterfragen. Das ist auf der einen Seite verständlich, wollen sie doch einfach, dass sich ihr Gesamtzustand möglichst schnell zum Positiven wendet. Auf der anderen Seite ist das höchst gefährlich.


Bei Vollmachten von Beratungsinstituten stossen wir immer mal wieder auf Exemplare, die höchst bedenklich sind.


Nur die wenigsten Schuldner sind sich bewusst, dass sie mittels Vollmachten "de facto" mitunter ihr ganzes Privat - oder Berufsleben in fremde Hände geben. In die Hände von Menschen also, mit denen man im bisherigen Leben noch nie etwas zu tun gehabt hat und die man nicht kennt.


Für was benötigt der Schuldenberater überhaupt eine Vollmacht? Nach einem Erstgespräch muss sich der Berater einen Überblick verschaffen, um danach mit Gläubigern, Betreibungsämtern, Banken, Versicherungen etc. in Kontakt treten zu können. Aus Gründen des schweizerischen Datenschutzgesetzes muss der Schuldenberater dazu vom Mandant mittels Vollmacht ermächtigt werden. 
Auf was müssen Sie achten? 
  1. Die Dauer einer Vollmacht sollte in jedem Falle befristet sein (rund 3 Monate).
  2. Es muss genau definiert sein, in welchen Bereichen der Schuldenberater Informationen einholen darf. 
  3. Die Rechte und Pflichten von Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber müssen klar definiert sein.
Wichtig ist auch, dass die Richtigkeit der Personalien kontrolliert wird.


Auf unserer Site können Sie das Muster einer Vollmacht downloaden. 


Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen die juristische Abklärung der Inhalte vor dem Unterschreiben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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