Dienstag, 31. Januar 2012

Vorsicht beim Unterschreiben von Vollmachten


Bei jeder Schuldensanierung ist das Thema Handlungsvollmacht mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Gerade Schuldner, die während längerer Zeit schon mit Schulden konfrontiert sind, unterzeichnen gelegentlich Vollmachten, ohne das Unterzeichnete zu hinterfragen. Das ist auf der einen Seite verständlich, wollen sie doch einfach, dass sich ihr Gesamtzustand möglichst schnell zum Positiven wendet. Auf der anderen Seite ist das höchst gefährlich.


Bei Vollmachten von Beratungsinstituten stossen wir immer mal wieder auf Exemplare, die höchst bedenklich sind.


Nur die wenigsten Schuldner sind sich bewusst, dass sie mittels Vollmachten "de facto" mitunter ihr ganzes Privat - oder Berufsleben in fremde Hände geben. In die Hände von Menschen also, mit denen man im bisherigen Leben noch nie etwas zu tun gehabt hat und die man nicht kennt.


Für was benötigt der Schuldenberater überhaupt eine Vollmacht? Nach einem Erstgespräch muss sich der Berater einen Überblick verschaffen, um danach mit Gläubigern, Betreibungsämtern, Banken, Versicherungen etc. in Kontakt treten zu können. Aus Gründen des schweizerischen Datenschutzgesetzes muss der Schuldenberater dazu vom Mandant mittels Vollmacht ermächtigt werden. 
Auf was müssen Sie achten? 
  1. Die Dauer einer Vollmacht sollte in jedem Falle befristet sein (rund 3 Monate).
  2. Es muss genau definiert sein, in welchen Bereichen der Schuldenberater Informationen einholen darf. 
  3. Die Rechte und Pflichten von Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber müssen klar definiert sein.
Wichtig ist auch, dass die Richtigkeit der Personalien kontrolliert wird.


Auf unserer Site können Sie das Muster einer Vollmacht downloaden. 


Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen die juristische Abklärung der Inhalte vor dem Unterschreiben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dienstag, 17. Januar 2012

Der gefährliche Schulden-Jo-Jo-Effekt

Schulden Jo-Jo Effekt
Mit grossem Erstaunen stellen wir immer wieder fest, dass es sich bei der Schuldensanierung ähnlich verhält wie mit einer Diät: Sobald die Schulden getilgt sind, werden von einem grossen Teil der Betroffenen relativ schnell wieder neue Schulden angehäuft.

Dieses Phänomen ist quer durch alle Gesellschaftsschichten zu beobachten und lässt sich relativ einfach erklären. Im Durchschnitt dauert die Sanierungszeit bei uns zwischen 6 und 18 Monate. Um die Budgetvorgaben in dieser Zeit einhalten zu können, bedarf es seitens der Schuldner vieler Entbehrungen und einer beachtlichen Disziplin. Und um eine Sanierung erfolgreich durchführen zu können, steht in den meisten Fällen die ganze Familie in der Pflicht, die Entbehrungen diszipliniert mitzutragen. Nach erfolgter Entschuldung stellen wir immer wieder fest, dass bei den Mandaten einerseits eine enorme Erleichterung eintritt und andererseits auch ein gewisser Stolz, die gesetzten Ziele erreicht zu haben. Es liegt nun aber offenbar in der Natur vieler Menschen, dass sie diesen Stolz auf das Erreichte belohnen wollen - und um sich etwas ganz Besonderes leisten zu können, verschulden sie sich in diesem Zusammenhang wieder von Neuem. Der Jo-Jo-Effekt setzt ein.

Wir weisen immer wieder darauf hin, dass die Entschuldungsphase lediglich Mittel zum Zweck ist. Die nachhaltige Entschuldung wird durch die Veränderung der Lebenseinstellung und des Konsumverhaltens eingeleitet. Das ist die grösste Leistung, die es zu erbringen gilt.  

Wirken Sie also der Versuchung und dem Jo-Jo-Effekt entgegen und stellen Sie sich schon während der Sanierung die Frage, wie Sie danach Ihr materielles Leben gestalten wollen, damit Belohnungen und Anschaffungen nicht zur Neuverschuldung führen.

Interessierten geben wir gerne Tipps, wie dieser Gefahr begegnet werden kann.