Sonntag, 23. September 2012

Steuern und Existenzminimum - Sisyphusmechanismus in Reinkultur

Die Sommerferien sind vorbei - bereits beginnen die ersten Blätter sich zu verfärben. Mit dem Saisonwechsel zum Herbst hin, neigt sich auch das laufende Jahr langsam aber sicher dem Ende zu. Schon in vier Monaten erhalten wir das Steuerdeklarations-Formular sprich die Steuererklärung für das Jahr 2012. Obwohl einige von uns noch nicht mal die Steuererklärung 2011 abgegeben haben und ein noch grösserer Teil von uns mit dem Abzahlen der Forderungen von 2010 beschäftigt ist, wird der Negativsaldo bereits schon wieder um ein Jahr erhöht. Das beschriebene Szenario beschreibt einen grossen Teil der Schweizer Bürger. Nur ein kleiner Teil kann die Steuern problemlos und pünktlich bezahlen. Mit dem Gesetz der Saldobesteuerung - also die Steuern für das laufende Jahr per 31.12 eines Jahres bereits schon per geschätzter Rechnung bezahlt zu haben - schaffen nur die Wenigsten. Eine Gruppe, welche jedes Jahr wächst, sind jene, die keine oder nur teilweise Steuern bezahlen können. Es handelt sich dabei meist um Familien, deren Einkommen nur so hoch wie das Existenzminimum ist oder gar noch tiefer. Ja auch solche Einkommen werden besteuert - eigentlich ein Schwachsinn. Wenn diese Gruppe dann die Forderung nicht begleichen kann, werden Sie betrieben - zahlen sie dann noch immer nicht, so wird demjenigen die Lohnpfändung eröffnet - da sein Einkommen aber keine pfändbare Quote zulässt, weil eben das Einkommen meist nicht einmal das Existenzminimum deckt, erhält der Gläubiger - in diesem Falle der Staat - einen sog. Verlustschein. (prov. nacht SchKg Art. 115 od. 149) Diese Verlustscheine bleiben, sollten sie nicht bedient werden, zwanzig Jahre im Betreibungsregister.
Da diese Gruppe von Steuerschuldnern im Normalfall jedes weitere Jahr nur weitere Verlustscheine produziert, werden sie entsprechend immer weiter in die Schuldenspirale getrieben, bis sie nicht mehr mögen. Irgendwann musst der Staat oder besser gesagt die noch zahlenden Bürger  für den Unterhalt dieser Personen  aufkommen. Was könnte man dagegen tun? Personen die zuwenig Steuern bezahlen können sich ein Teil Ihres Geldes wieder beim Amt für Sozialversicherungen zurückholen. Diese Überlegung ist ja schön und gut und in vielen Fällen bekommt ja eine Familie mehr Geld vom der Prämienverbilligung als sie dem Fiskus schuldet - doch fragen wir uns warum mit diesen Beiträgen nicht zuerst der Fiskus bedient wird und der Rest an die obligatorische Krankenkasse bezahlt wird. Warum kann man nicht wie bei N, F oder B- Bewilligungen die Steuer an der Quelle beziehen. (direkt dem Lohn abziehen) Obwohl Quellenbesteuerte bedeutend mehr bezahlen, fiel mir auf, dass diese Familien viel weniger mit Ihrem Budget zu kämpfen haben als normale Steuerzahler.