Freitag, 17. Februar 2012

Wer hat Schuld an der Schuld?


Gläubiger und Schuldner
Die Frage nach der Schuld an der Schuld ist ein Dauerbrenner in unserem Alltag. Nicht nur die Gläubiger stellen sich diese Frage, sondern auch die Schuldner selber und auch die Gesetzgebung. 


Diesbezüglich ist festzustellen, dass das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) überwiegend auf die Interessen der Gläubiger fokussiert ist. Letztere haben dank den SchKG-Bestimmungen viele Instrumente, um die Ansprüche  geltend machen zu können. Der Schuldner seinerseits verfügt über eher bescheidene Rechtsmittel. 


Das Ganze erinnert an die biblische Geschichte von David und Goliath - nur dass David im Bereich der Schulden nicht automatisch gewinnt. Wie auch immer: Das Gesetz geht sogar soweit, dass es dem Gläubiger Möglichkeiten einräumt, mit denen er auch dann Forderungsansprüche geltend machen kann, ohne dass solche überhaupt bestehen würden. Konkretes Beispiel: Ein Lieferant kann einen Kunden betreiben, ohne dass jemals eine Dienstleistung erfolgt wäre. Trotz erfolgreichem Rechtsvorschlag, bleibt ein Eintrag im Betreibungsregister fünf Jahre lang bestehen.


Warum orientiert sich das Gesetz so stark an den Interessen der Gläubiger? Nun, dafür gibt es einige Gründe. Nennen wir die zwei wichtigsten: Die Tatsache, dass einer erbrachten Leistung eine Forderung folgt, gilt als Grundlage der freien Marktwirtschaft. Mit anderen Worten: Die Leistung wird - auf Rechnung - geliefert, bevor eine Gegenleistung dafür erbracht worden wäre. Dieser Vertrauensvorschuss schützt der Souverän mittels diversen Gesetzen; unter anderem eben dem SchKG. Der zweite wichtige Grund ist die Tatsache, dass das Gesetzt davon ausgeht, dass der Gläubiger, sollte seine Leistung nicht vergütet werden, seinerseits seinen eingegangenen Verpflichtungen künftig nicht mehr nachkommen kann. Diesen Domino-Effekt versucht das Gesetz mit allen Mitteln zu verhindern. 


Zusammengefasst stellen wir fest, dass unsere Gesetzgebung bezüglich Schuldgesetzgebung in weiten Teilen auf Vertrauen und Ermessen basiert und somit automatisch eine relativ umfangreiche Grauzone schafft, welche viele Schuldner unnötigerweise an die Grenzen ihrer Möglichkeiten und Existenz bringt. 


Wir helfen, im Namen der Schuldner, nach bestem Wissen und Gewissen, dass Solcherlei verhindert werden kann.

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